Matomo

Weißer Schmetterlings-Anhänger hängt an einem Baumstumpf
Illustration Bestattungsvorsorge mit Wiegand Bestattungen

Bestattungsvorsorge mit Wiegand in Ilmenau

Die eigene Beerdigung sorgsam planen

Eine Bestattungsvorsorge ist wie ein richtig gut gepackter Koffer. Sie ist sorgsam sortiert und enthält all das, was Ihnen wichtig ist. Sie steht immer für Sie bereit, wenn Sie die einmal benötigen. Und sie gibt Ihnen selbst und Ihren Angehörigen das sichere Gefühl, an alles gedacht zu haben.

So einen sorgsam gepackten „Vorsorge-Koffer“ möchten wir gemeinsam mit Ihnen zusammen­stellen. Wie das genau aussehen kann, erklären wir Ihnen gerne in einen ausführlichen Beratungs­gespräch in unserem Bestattungsinstitut Wiegand Bestattungen im Wiesenweg 2 in Ilmenau.

Schmaler Bergbach im Thüringer Wald

Wiegand Vorsorge-Tipps

Zur Vorbereitung auf unser Gespräch können Sie sich schon einmal ein paar Fragen stellen: Haben Sie schon eine konkrete Vorstellung davon, ob die in einem Sarg oder in einer Urne auf einem bestimmten Friedhof beigesetzt werden möchten? Wünschen Sie sich eine klassische Trauerfeier im kirchlichen Rahmen oder denken Sie eher an ein eine ausgefallene, bunte Abschieds­feier, auf der jeder Trauergast etwas zur Bestattungs­zeremonie beiträgt? Haben Sie vielleicht schon eine konkrete Formulierung, die in Ihrer Trauer­anzeige abgeduckt werden soll?

Sie sehen schon – im Rahmen Ihrer Bestattungs­vorsorge halten wir all Ihre Wünsche vertraglich für Sie fest. Nutzen Sie auch unser Online-Vorsorgeformular. Es hilft Ihnen, Ihre Gedanken zu ordnen und erste Ideen für die eigene Beerdigung festzuhalten.

Hölzerne Treppe in der Dorfkirche zu Altenfeld
Spitze der Dorfkirche zu Altenfeld

Die eigene Bestattung finanziell absichern

Bereits 2004 wurde das Sterbegeld der Kranken­kassen eingestellt. Damit müssen im Regelfall die Angehörigen des Verstorbenen für die gesamten Bestattungs­kosten aufkommen. Vielen Menschen macht das natürlich Angst. Niemand möchte den Ehe- oder Lebens­partner, die eigenen Kinder oder die Enkel­kinder finanziell belasten. Eine gute Möglichkeit, seinen Lieben etwas Sicherheit zu verschaffen, ist beispiels­weise die Anlage eines Geld­betrages auf einem zweck­gebundeneren Trauhand­konto bei der Deutschen Bestattungs­vorsorge Treuhand AG. Erspartes, was auf diese Weise nur für die Bestattung zurückgelegt ist, nennt man „zweck­gebunden“: Es kann nicht von Dritten, wie etwa dem Sozialamt angetastet werden und ist im Bestattungs­fall auch nicht an unser Bestattungs­institut gebunden.

Wir vom Team Wiegand möchten, dass Sie Ihre letzte Reise so antreten können, wie SIE es sich vorgestellt haben. Kommen Sie einfach auf uns zu – wir beraten Sie ausführlich zu Ihrer Bestattungs­vorsorge.

Goldene Urne auf einem weißen Tisch
Blick auf die Berge des Thüringer Waldes

Wiegand Service:
Die eigene Beerdigung planen

Unser Online-Vorsorge­formular gibt Ihnen einen ersten Überblick darüber, welche Art von Bestattungs­wünschen sich vertraglich festhalten lassen. Drucken Sie Ihre Antworten für die eigenen Unterlagen aus – oder senden Sie das ausfüllte Formular mit einem Klick direkt an uns, damit wir uns auf ein ausführliches Beratungs­gespräch mit Ihnen vorbereiten können.

Ruhestätte
Bestattungsart:
Beisetzung Friedhof:
Grabstelle vorhanden:
Alternative Beisetzungsorte:
Wird geladen...

Wird geladen...

Breiter Bergbach in Thüringen
Hochlandrind auf einer grünen Wiese in Thüringen

Der letzte Wille: Informationen zum Testament, Verfügungen & Co.

An dieser Stelle haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sie ersetzen jedoch weder eine Rechts­beratung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenn Sie eine konkrete Rechts­beratung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.

Testa­ment

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was genau mit Ihrem Vermögen im Todesfall geschehen soll. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: Dazu gehört u. a. das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich (auf Papier) nieder­ge­schrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Eine weitere Möglichkeit ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­ver­ständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Vorsorge­vollmacht

Mit einer Vorsorge­vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grund­stücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte ist zumindest eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Bei Bank­geschäften aller Art, empfiehlt sich ebenfalls eine notarielle Vollmacht, da Kredit­institute in der Praxis häufig – ob nun zu Recht oder nicht – eine solche fordern. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um auch gesund­heitliche Aspekte zu klären. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Vorsorge­vollmacht in dem sogenannten zentralen Vorsorge­register der Bundes­notar­kammer zu registrieren. Damit wird sichergestellt, dass im Falle einer erforderlichen Betreuung schnellst­möglich der gewünschte Betreuer eingesetzt wird.

Patienten­verfügung

Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer (notariellen) Vorsorge­vollmacht verbunden werden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden.

Betreuungs­verfügung

Mit der Betreuungsverfügung bestimmen Sie schon heute, was später einmal geschehen soll und Sie können für den Betreuungsfall Wünsche äußern: Sie legen fest, wer Ihre Betreuung führen soll und Sie bestimmen, anhand welcher Kriterien die Betreuung ausgeführt werden soll. Das Vormundschaftsgericht muss und wird sich dann an Ihre Vorschläge halten. Neben der Benennung der gewünschten Person als Ihren zukünftigen Betreuer können Sie auch Ihre Wünsche an die Ausübung der Betreuung festhalten.

Blick auf einen Thüringer Friedhof im Grünen
Holzkreuz mit Jesusfigur auf einem Glastisch

Fragen & Antworten

Gut zu wissen: Rund um Ihre Bestattungsvorsorge

Wenn Sie besondere Wün­sche für die eigene Bestat­tung haben, sollten Sie grund­sätzlich früh­zeitig mit Ihren Ange­hörigen darüber reden. Zudem emp­fiehlt sich eine Bestat­tungs­vor­sorge. Mit Ihrem persön­lichen Vor­sorge­berater bei Wiegand Bestattungen können Sie Ihre Ideen zu Abschied­nahme und Beer­digung be­sprechen und dann sämt­liche Details ver­trag­lich mit ihm festlegen. Wir werden dann später bei Ihrer Bestat­tung alles nach Ihren Wün­schen aus­führen. Gerade bei ganz persön­lichen Wün­schen ist eine Bestat­tungs­vorsorge rat­sam, damit es unter den Hinter­blie­benen nicht zu Un­stimmig­keiten kommt, welche Form der Ver­abschie­dung Ihnen am ehesten gerecht wird.

In einer Bestattungs­vor­sorge legen Sie vertraglich die Rahmen­bedin­gungen und die Details für die eigene Trauer­feier und Bei­set­zung fest. So ent­schei­den Sie mit Ihrer Be­stat­tungs­vorsorge darüber, ob Sie eine Erd­bestat­tung oder eine Feuer­bestat­tung wün­schen, an welchem Ort Sie bei­gesetzt werden möch­ten, wie Sarg oder Urne beschaf­fen sein sollen oder welche Musik bei der Trauer­feier ge­spielt werden soll. Durch Ihre Bestat­tungs­vorsorge wissen Sie, dass später Ihren persön­lichen Wün­schen ent­spro­chen wird. Zu­gleich ent­lasten Sie Ihre Familie, die nun nicht mehr so viele Ent­schei­dungen treffen muss. Eine Bestat­tungs­vorsorge entlas­tet Ihre Familie aber nicht nur emo­tio­nal, sondern auch finan­ziell. Über eine Ster­be­geld­ver­sicher­ung oder ein zweck­gebun­denes Treu­hand­konto kann die Finan­zierung der Bestat­tung vorab ge­sichert werden.

Selbst­verständlich beraten wir von Wiegand Bestattungen Sie kostenlos und un­verbind­lich zum Thema Bestat­tungs­vor­sorge. Unser Tipp: Sofern Sie Familie haben, ist es sinn­voll, diese vorab einzu­weihen oder gleich zur Beratung mit­zubringen.

Für eine finan­zielle Ab­sicher­ung der eigenen Bestat­tung gibt es im Wesent­lichen zwei Mög­lich­keiten – eine Sterbe­geld­ver­sicher­ung oder ein zweck­ge­bundenes Treu­hand­konto. Beides kann, in Ver­bin­dung mit einem Vor­sorge­vertrag für eine Bestat­tung in einem an­gemes­senen Kosten­rahmen, nicht von Dritten ange­tastet werden. Ihre Beer­digung bleibt also auch dann finan­ziell abge­sichert, wenn Sie Sozial­leis­tungen beziehen sollten.

Grund­sätzlich ist es sinn­voll, seine Be­stat­tungs­wün­sche finan­ziell im Rahmen der Bestat­tungs­vorsorge abzu­sichern, denn das hierbei zurück­gelegte Geld ist für Ihre spätere Bestat­tung zweck­gebunden und sicher vor dem Zugriff Dritter wie etwa dem Sozial­amt. Da­rüber hinaus schützen Sie durch die finan­zielle Be­stat­tungs­vorsorge Ihre Ange­hörigen vor den Kos­ten der Beer­digung und können sicher gehen, dass Ihre Wün­sche rund um die eigene Beer­digung später auch garan­tiert umge­setzt werden. Schließ­lich sind die Kosten für eine Bestat­tung nicht uner­heblich. Der Preis setzt sich zusam­men aus den Kosten für unsere Arbeit als Bestat­ter, aus den Gebühren für Ämter, Arzt, Friedhof und – bei einer Ein­äscher­ung – für das Krema­torium. Hinzu kommen die Kosten für den Stein­metz, die Grab­pflege, den Trauer­druck, den Blu­men­schmuck sowie für die Bewir­tung nach der Trauer­feier. Da kommt einiges für die Hinter­blie­benen zusam­men. Die tatsäch­liche Höhe der Bestat­tungs­kosten richtet sich dabei nach Ihren persön­lichen Wün­schen für die Ausge­staltung der Trauer­feier und Beer­digung.

Sie selbst können Ihre Bestattungs­vorsorge jederzeit anpassen. Für uns als Bestatter und für Ihre Familie ist der jeweils aktuelle Bestattungs­vorsorge­vertrag bindend – auch wenn Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod andere Wünsche äußern. Es ist also durchaus möglich, schon in jungen Jahren einen Vertrag zur Bestattungs­vorsorge abzuschließen. Ändert sich dann später Ihre familiäre Situation oder gibt es vielleicht neue Bestattungs­möglich­keiten, dann passen wir Ihren Vertrag gerne entsprechend an.

Schließen Sie Ihre Bestattungs­vorsorge ab, bevor ein Bedarfsfall für Sozial­leistungen eintritt, bleibt die finanzielle Absicherung für Ihren Vorsorge­vertrag in der Regel bis zu Ihrem Tod un­an­getastet. Das gilt auch, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Sozial­leistungen beantragen. Die Ersparnisse für die eigene Bestattung können jedoch nur geschont werden, wenn sie zweck­gebunden angelegt sind. Das heißt, wenn niemand das Geld für etwas anderes als für Ihre Bestattung verwenden kann. Dies ist der Fall, wenn Sie eine Bestattungs­vorsorge abschließen und diese mit einer Sterbe­geld­ver­sicherung oder einer Einzahlung auf ein Treu­hand­konto finanziell absichern. Allerdings gelten auch hier Regeln: Geschützt ist nur ein Betrag, der im Rahmen dessen liegt, was eine angemessene Bestattung am gewünschten Beisetzungsort üblicherweise kostet.
Bitte beachten Sie: Hierbei handelt es sich lediglich um allgemeine Hinweise. Für eine verbindliche Rechts­beratung wenden Sie sich an das zuständige Amt oder einen Anwalt.